Unterstützte Beschäftigung:
Individuelle Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, dabei aber besondere Unterstützung benötigen. Ihnen soll eine geeignete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht werden.
Die Unterstützung erfolgt individuell am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kollegen/Kolleginnen. Neben der individuellen betrieblichen Qualifizierung umfasst die Unterstützte Beschäftigung auch die im Einzelfall erforderliche Berufsbegleitung.
Inhalte der Unterstützten Beschäftigung
Die Unterstützte Beschäftigung besteht aus den beiden Bausteinen "Innerbetriebliche Qualifizierung" und "Berufsbegleitung".
Die Innerbetriebliche Qualifizierung (InbeQ) umfasst drei Phasen mit folgenden Inhalten und Zielsetzungen:
Die Berufsbegleitung setzt nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
ein mit dem Ziel, das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern.
Die Berufsbegleitung stellt eine prozessorientierte Unterstützung des Menschen mit Behinderung und seines Arbeitgebers dar. Die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung sollen mit den Anforderungen des Arbeitsverhältnisses in Einklang gebracht werden. Ausgangspunkt der Berufsbegleitung ist die Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der betrieblichen Situation unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und beruflichen Aspekte.
Die Inhalte und Maßnahmen der Berufsbegleitung umfassen individuelle Beratung, Unterstützung, Krisenintervention und Coaching des behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz sowie die einzelfallbezogene Beratung des Arbeitgebers.
Was noch…
Ein individueller und laufende Einstieg ist jederzeit möglich.
Die Kosten der Unterstützten Beschäftigung werden vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit.
Sie können sich auch direkt an uns wenden. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Die Teilnahmedauer beträgt bis zu 2 Jahre.
Ansprechpartner:
Marika Drews
Faulstraße 4
24837 Schleswig
Telefon: 04621 / 98 97 832
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.